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Neue E-Auto-Förderung 2026 – Jetzt lohnt sich der Umstieg doppelt! ⚡🚗

Klimafreundlich umsteigen, staatlich profitieren – und mit POTTHOFF bestens vorbereitet in die E-Mobilität starten. Wir haben die Modelle und beraten Sie ab Sofort umfänglich!
Illustration: Neue E-Auto-Förderung 2026 – Jetzt lohnt sich der Umstieg doppelt! ⚡🚗

Der Umstieg auf Elektromobilität wird ab dem 1. Januar 2026 noch attraktiver: Mit dem neuen staatlichen Förderprogramm können Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos – und bestimmter Plug-in-Hybride – zwischen 1.500,- € und 6.000,- € Förderung erhalten. Entscheidend sind dabei Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugart.

Gefördert werden Neuzulassungen ab dem 01.01.2026. Die Anträge können sogar rückwirkend gestellt werden – das Online-Portal dafür startet voraussichtlich im Mai 2026.

Infografik zum E-Auto-Förderprogramm. Weitere Informationen siehe Bildunterschrift

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Gefördert werden:

  • Reine Elektroautos (BEV)

  • Bestimmte Plug-in-Hybride

  • Elektrofahrzeuge mit Range-Extender

Dabei gilt:

  • Unabhängig vom Listenpreis

  • Kauf und Leasing sind gleichermaßen förderfähig

  • Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden

 

Ab Juli 2027 ist geplant, die Förderung für Plug-in-Hybride stärker an den realen CO₂-Emissionen auszurichten – für noch mehr Klimaschutz im Alltag.

 

Mehr Förderung für Familien & kleinere Einkommen.

Hier zeigt das Programm echte soziale Stärke:

  • Einkommensgrenze:
    bis 80.000,- € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen +5.000,- € pro Kind (max. 90.000 €)

  • Extra-Bonus möglich:

    • Haushalte bis maximal 60.000,- € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen → +1.000,- € Aufschlag auf die Basisförderung

    • Haushalte bis maximal 45.000,- € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen +2.000,- € Aufschlag auf die Basisförderung

    • +500,- € Fördersumme pro Kind, max. 1.000,- €

 

👉 Damit sind Förderungen zwischen 1.500,- bis zu 6.000,- € möglich.

 

Antrag? Ganz entspannt – digital & nach Zulassung

Der Förderantrag wird nach der Fahrzeugzulassung gestellt und muss spätestens 12 Monate danach eingereicht werden.
Alles soll digital ablaufen: Einkommensnachweise, Unterlagen & Co. können in digitaler Form eingereicht werden.

 

Was gilt – und was bedeutet das für Sie?

✔️ Gefördert werden neue Elektroautos, Plug-in-Hybride und E-Autos mit Reichweitenverlängerer, die nach dem 1.1.2026 erstzugelassen werden.

✔️ Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate.

✔️ Die Förderung lässt sich für Kauf und Leasing nutzen – höchste Flexibilität also für jede Finanzierungssituation.

✔️ Antragstellung ist nachträglich möglich, sobald das Portal offen ist.

 

Unser Fazit

Die neue Förderung ist ein echter Turbo für die Elektromobilität – fair, sozial gestaffelt und perfekt kombinierbar mit starken Angeboten.Und wenn es um das passende E-Auto, Leasing, Beratung und Förder-Know-how geht, gilt wie immer:

👉 Einsteigen, profitieren, elektrisch durchstarten – bei POTTHOFF.

Quelle: Bundesumweltministerium, Stand: 19.01.2026, 
Link: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/neues-e-auto-foerderprogramm-mit-sozialer-staffelung-zuschuesse-fuer-neuzulassungen-ab-1-januar-2026

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